Der Ober-Berg-Haubtmann

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Der Ober-Berg-Haubtmann

„Ist der höchste Berg-Beamte, so von der Hohen Landes-Obrigkeit über das gantze Ertzgebürge gesetzt ist, und an dero statt darüber zu befehlen hat; Unter ihm stehen alle und jede Berg- und Hütten-Beamte, wie auch Berg- und Hütten-Arbeiter, und was zum Berg-Werk gehöret, denen allen er von des Landes-Herrn wegen zu schaffen, zu gebiethen, und verbieten hat, dahro ihm auch von jederman, gleich dem Landes-Herrn, in allen das Berg-Werk angehenden Sachen vollkommener Gehorsam, bey Vermeidung ernster Strafe muß geleistet werden.

Er hat demnach auf alle andere unter ihm stehende Amt-Leute und Diener, keinen ausgeschlossen, zu sehen, daß ein jeder sein Ambt und Befehlung thue, und sich der Berg-Ordnung gmäß verhalte, ingleichen daß kein Ambt und Dienst, mit unverständigen, unfleißigen, und untüchtigen Leuten bestellet, dieselbe darzu nicht angenommen, noch daran geduldet werden.“ (Text nach Cristoph Weigeln, 1721)

„Ober-Berg-Haubtmann“; geschnitzte Figur mit Sockel

Nach Abbildung, Trachtenwerk Weigeln 1719

Höhe 26,5 cm (22,0 + 4,5 cm Sockel); Lieferzeit 3 bis 4 Wochen

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