Heft 144 – Geothermie und atomare Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz

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Die Geothermie ist ein wichtiger Pfeiler der Energiewende. Nunmehr drohen der weiteren Entwicklung Schwierigkeiten durch das Standortauswahlgesetz, nach dem ein sicheres Endlager für die atomaren Abfälle gefunden werden soll – ein Prozess, der allerdings auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte angelegt ist. Dürfen während dieser Zeit in auch nur potenziell als Endlagerstandort in Betracht kommenden Gebieten keine Geothermiebohrungen erfolgen? § 21 StandAG verlangt eine Sicherung geeigneter Standorte. Folgt daraus ein völliger Ausschluss jedenfalls der Tiefengeothermie? Das Bundesberggesetz lässt Vorhaben auch bei Ungewissheiten zu. Was haben die Bergbehörden jetzt zu tun? Die gleiche Frage stellt sich für die Wasserbehörden.  Aus dem Eigentumsgrundrecht hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt in der Atomausstiegsentscheidung Entschädigungsansprüche abgeleitet. Können wenigstens diese eingefordert werden, wenn eine Geo­thermiebohrung schon konzipiert war?  Dafür spricht auch das Werra Naturstein-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19.1.2017. Weitere Fragen zum Atomausstieg ergeben sich aus der langen Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. Diese Probleme werden interdisziplinär und aus Sicht verschiedener Richtungen erläutert.

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